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Reiserücktritt

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Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Selbstbehalt der URV

Leistungen im Überblick:

  • Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bis zu 100%
  • Versichert ist u.a. die nach Vertragsschluss auftretende unerwartet schwere Erkrankung. Eine solche liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus, konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse finden Sie unter § 1 der Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
  • Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise
  • Ersatz der Hinreisemehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären
  • Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten bis zu 42 Tage vor Reiseantritt
  • Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- je Person/Mietobjekt.

Versicherte Ereignisse:

Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person die Reise nicht planmäßig durchführen kann,

1. weil Sie selbst oder eine Risikoperson* von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

  • Tod
  • Schwere Unfallverletzung,
  • unerwartet schwere Erkrankung,
  • Impfunverträglichkeit,
  • Schwangerschaft bzw. Komplikationen,
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdrutsch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Der entstandene Schaden muß mindestens 2.500,-EUR betragen

2. weil eine der versicherten Personen betroffen wird von:

  • Unerwartetem Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers
  • der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder eines 1-Euro-Jobs der versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus.
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Einberufung zum Grundwehrdienst
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Vorladung
  • Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen.
    Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenenPrüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung
    unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.
  • Nichtversetzung eines Schülers

*Risikopersonen sind

  • Reiseteilnehmer untereinander (maximal 4 Personen), wenn die Reise gemeinsam gebucht wurde,
  • Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und –töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister, Adoptivkinder/ -eltern, Pflegekinder/ -eltern, Stiefkinder / -eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten
  • Der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen
  • Die/Der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person oder einer der mitreisenden Personen,
  • Diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Prämie der Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Selbstbehalt der URV (Stand: 2011)

Reisepreis pro Person/Objekt
Prämie pro Person/Objekt in €
100,-
7,-
250,-
13,-
375,-
17,-
500,-
19,-
750,-
24,-
1.000,-
29,-
1.500,-
39,-
2.000,-
54,-
2.500,-
66,-
3.000,-
85,-
3.500,-
99,-
4.000,-
116,-
bis 10.000,-
3,0 % vom Reisepreis

Reiserücktrittskosten-Versicherung ohne Selbstbehalt der URV - wahlweise mit Reiseabbruch-Versicherung

Leistungen im Überblick:

  • Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bis zu 100%
  • Versichert ist u.a. die nach Vertragsschluss auftretende unerwartet schwere Erkrankung. Eine solche liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus, konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse finden Sie unter § 1 der Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
  • Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise (Reiseabbruch-Schutz)
  • Ersatz der Hinreisemehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären
  • Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten bis zu 42 Tage vor Reiseantritt
  • Es fällt kein Selbstbehalt an..

Versicherte Ereignisse:

Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person die Reise nicht planmäßig durchführen kann,

1. weil Sie selbst oder eine Risikoperson* von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

  • Tod
  • Schwere Unfallverletzung,
  • unerwartet schwere Erkrankung,
  • Impfunverträglichkeit,
  • Schwangerschaft bzw. Komplikationen
  • Bruch von Prothesen ,
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdrutsch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Der entstandene Schaden muß mindestens 2.500,-EUR betragen

2. weil eine der versicherten Personen betroffen wird von:

  • Unerwartetem Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers
  • der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder eines 1-Euro-Jobs der versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus.
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Einberufung zum Grundwehrdienst
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Vorladung
  • Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen.
    Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenenPrüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung
    unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.
  • Nichtversetzung eines Schülers

*Risikopersonen sind

  • Reiseteilnehmer untereinander (maximal 4 Personen), wenn die Reise gemeinsam gebucht wurde,
  • Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und –töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister, Adoptivkinder/ -eltern, Pflegekinder/ -eltern, Stiefkinder / -eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten
  • Der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen
  • Die/Der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person oder einer der mitreisenden Personen,
  • Diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Bei Abschluss bitte beachten:

Kunden, insbesondere Familien sollten je nach Reiseziel das
Travel-Paket Deutschland ohne Selbstbeteiligung
oder das
Travel-Basis-Paket Europa/Welt
vergleichen, diese sind oft billiger als eine Einzel-Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Prämien der Reiserücktrittskosten-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der URV (Stand: 2011)

Reisepreis pro Person/Objekt
Prämie pro Person/Objekt in EUR
Prämie inkl. Reiseabbruch
100,-
9,-
11,-
250,-
17,-
20,-
375,-
22,-
26,-
500,-
27,-
32,-
750,-
32,-
38,-
1.000,-
39,-
47,-
1.500,-
50,-
60,-
2.000,-
65,-
78,-
2.500,-
86,-
103,-
3.000,-
105,-
126,-
3.500,-
124,-
149,-
4.000,-
143,-
172,-
bis 10.000,-
3.5 % vom Reisepreis
4,0 % vom Reisepreis
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 31. August 2011 um 14:29 Uhr  

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